Noch ––– Tage bis zu den Spargesetz-Kürzungen · Was ab 1.1.2027 gestrichen wird →

Das Spargesetz können Sie nicht ändern. Ihre Abrechnung schon.

Ab dem 1.1.2027 zählt jede Ziffer doppelt.

2,6 Milliarden weniger im System. Kein Grund, auch noch Ziffern zu verschenken.

Der Bundestag hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 werden Zuschläge gestrichen, Budgets kehren zurück, die Vergütung wird gedeckelt. Was gestrichen wird, entscheidet Berlin. Was vollständig abgerechnet wird, entscheiden Sie.

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Was ab 1.1.2027 gestrichen wird

Auszug aus der KBV-Sparliste. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz — umgangssprachlich auch „Praxisspargesetz" genannt — streicht unter anderem folgende Ziffern und Zuschläge.

03008 TSVG-Vermittlungspauschale Hausarzt (16,69 € extrabudgetär je Fall) Gestrichen ab 1.1.2027
04008 TSVG-Vermittlungspauschale Kinder-/Jugendarzt (16,69 € extrabudgetär je Fall) Gestrichen ab 1.1.2027
01431 ePA-Erstbefüllung / ePA-Zuschlag Gestrichen ab 1.1.2027
01647 ePA-Medikationsplan-Zuschlag Gestrichen ab 1.1.2027
01648 ePA-Notfalldaten-Zuschlag Gestrichen ab 1.1.2027
u. a. Hygiene-Zuschläge laufen aus; Wegfall extrabudgetärer Vergütung u. a. für ambulante OPs, Früherkennung, Psychotherapie (Rückführung ins Budget); Organspende-Beratungsgespräch entfällt. Gestrichen / gedeckelt

Quelle: KBV-Praxisnachricht „Spargesetz tritt in Kraft", Analyse PVS Westfalen. Vollständige Sparliste bei der KBV.

Was das je Fachgruppe bedeutet

Zi-Modellrechnung: erwarteter Honorarverlust je Arzt ab 2027 gegenüber dem Status quo. Gesamtkürzungsvolumen: ca. 2,64 Mrd. € (≈ −5 % gegenüber 2025).

Fachgruppe Honorarverlust je Arzt (2027)
Radiologiebis −68.000 €
HNO−44.000 €
Internistische Fachrichtungenca. −32.000 €
Neurologie−26.000 €
Orthopädie−23.000 €

Quelle: Zi-Berechnung (Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung). Der Virchowbund spricht in manchen Bereichen von „Honorarverlusten von 20 bis 30 Prozent" (Kampagne „Wirtschaftlich überleben").

Der Teil, den Sie steuern

Was gestrichen wird, entscheidet Berlin. Was vollständig abgerechnet wird, entscheiden Sie. Drei Hebel, die Ihre Praxis selbst in der Hand hat.

1

Vergessene Leistungen erfassen

Wenn Budgets schrumpfen und Zuschläge wegfallen, wiegt jede vergessene, aber erbrachte Leistung schwerer. Der Assistent prüft Ihre Fallbeschreibung auf Gesprächsziffern, Zuschläge und Komplexe, die dokumentiert, aber nicht abgerechnet wurden.

2

Plausibilität und Budgetgrenzen im Blick

Zeitprofil-Warnungen nach § 106d SGB V, Abrechnungsausschlüsse und Berichtspflichten — damit bei gedeckelten Budgets kein Regress-Risiko entsteht.

3

Team schulen

MFA sind die täglichen Nutzer. Der Schulungsmodus erklärt die EBM-Systematik anhand konkreter Fälle — damit Ihr gesamtes Team die veränderten Regeln 2027 sicher beherrscht.

Vor dem Stichtag vorbereiten

2,6 Milliarden Euro weniger im System sind Grund genug, keine erbrachte Leistung mehr zu verschenken.

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Häufige Fragen zum Spargesetz

Das Gesetz und die Budgets ändert kein Tool. Der Assistent sorgt dafür, dass tatsächlich erbrachte, dokumentierte Leistungen vollständig und korrekt erfasst werden, und warnt vor Plausibilitätsrisiken — der Anteil der Honorarsituation, den die Praxis selbst steuert.
Unter anderem die TSVG-Vermittlungspauschalen 03008/04008, die ePA-Ziffern 01431/01647/01648, Hygiene-Zuschläge sowie die extrabudgetäre Vergütung für ambulante OPs, Früherkennung und Psychotherapie (Rückführung ins Budget). Die vollständige Sparliste finden Sie bei der KBV. Der Assistent weist den jeweils aktuellen Katalogstand aus.
Für Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte gelten ab 2027 wieder Budgetierungselemente: abgestaffelte Vergütung oberhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV). Zusätzlich werden Ausgaben an die Grundlohnsumme gekoppelt, die 2027–2029 um einen Prozentpunkt abgesenkt wird. Vollständige Erfassung erbrachter Leistungen wird damit noch wichtiger.
Nein. Der Assistent kann keine Gesetzesänderungen kompensieren. Er hilft beim selbst steuerbaren Anteil: tatsächlich erbrachte Leistungen vollständig erfassen, Plausibilitätsrisiken vermeiden, das Team für die veränderten Regeln schulen.
Hinweis: Diese Seite dient der Information über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Stand: September 2026. Die konkrete Umsetzung variiert je Kassenärztlicher Vereinigung und Fachgruppe. Regelungen können sich durch nachfolgende Gesetzgebung oder Beschlüsse des Bewertungsausschusses ändern. Ziffra ist ein KI-gestütztes Hilfsmittel — die Letztverantwortung für jede Abrechnungsentscheidung liegt beim Arzt / bei der Ärztin.